Pianofacile
Klavierunterricht bei Solveig Wiemer



Honorar
Bezahlung pro Unterrichtseinheit
30 min 25 €
45 min 35 €
60 min 45 €
Monatspauschale
ermäßigt*
30 min 70 € 65 €
45 min 100 € 95 €
60 min 130 € 125 €
Erläuterungen
Die Bezahlung einzelner Unterrichtseinheiten eignet sich für
-
Schnupperstunden
-
Auffrischung
-
nicht regelmäßigen Unterricht
Die Monatspauschale bietet sich in allen anderen Fällen an.
Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern ist regelmäßiger Unterricht
(z.B.einmal in der Woche) ideal, da hier das Gelernte
in sinnvollen Abständen gefestigt werden kann.
Bei allen Unterrichtsformen handelt es sich um Individualunterricht.
*Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen den ermäßigten Preis
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Monatspauschale
Die Pauschale ist ein Jahresbeitrag, der auf 12 gleichgroße Teile
umgerechnet ist, üblicherweise beginnend ab dem neuen Schuljahr. Die
Zahlungspflicht wird von den gesetzlichen Schulferien und den gesetzlichen
Feiertagen nicht berührt, diese sind in die Pauschale miteingerechnet.
Bezahlung pro Unterrichtseinheit:
Du bezahlst den Unterricht pro Mal und nur dann, wenn Unterricht
stattfindet. Solltest Du verhindert sein, so musst du den Unterricht
mindestens 24 Stunden vorher absagen, da Du sonst die Unterrichtseinheit in
voller Höhe bezahlen musst.
Unterrichtsausfall:
Bei den Monatspauschalen findet während der Schulferien und der
gesetzlichen Feiertage in NRW kein Unterricht statt. Die
Zahlungspflicht wird dadurch nicht berührt
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die Du als Schüler/in zu vertreten hat,
bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die ich als Lehrerin zu vertreten
habe, und ist es unmöglich
ihn in angemessener Frist nachzuholen.
wird ab der 2. in Folge ausgefallenen Unterrichtsstunde das
entsprechende Honorar erstattet.
Kündigung:
Du kannst zum Ende des Folgemonats das Unterrichtsverhältnis beenden. Das bedeutet, wenn du z.B. Mitte April kündigst, kannst das Unterrichtsverhätnis zu Ende Mai beenden. Die Sommerferien sind bei Kündigung gegen Ende des Schuljahres immer mit abzugelten.