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Honorar

Bezahlung pro Unterrichtseinheit

 

 30 min                           25 €

 

 45 min                           35 €

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60 min                           45 €

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Monatspauschale

                                                      ermäßigt*

30 min                      70 €                   65 €

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45 min                    100 €                   95 €

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60 min                    130 €                  125 €

Erläuterungen

Die Bezahlung einzelner Unterrichtseinheiten eignet sich für

  • Schnupperstunden

  • Auffrischung

  • nicht regelmäßigen Unterricht

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Die Monatspauschale bietet sich in allen anderen Fällen an.

Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern ist regelmäßiger Unterricht

(z.B.einmal in der Woche) ideal, da hier das Gelernte

in sinnvollen Abständen gefestigt werden kann.

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Bei allen Unterrichtsformen handelt es sich um Individualunterricht.

*Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen den ermäßigten Preis

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Monatspauschale​

Die Pauschale ist ein Jahresbeitrag, der auf 12 gleichgroße Teile

umgerechnet ist, üblicherweise beginnend ab dem neuen Schuljahr. Die

Zahlungspflicht wird von den gesetzlichen Schulferien und den gesetzlichen

Feiertagen nicht berührt, diese sind in die Pauschale miteingerechnet.

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Bezahlung pro Unterrichtseinheit:

Du bezahlst den Unterricht pro Mal und nur dann, wenn Unterricht

stattfindet. Solltest Du verhindert sein, so musst du den Unterricht

mindestens 24 Stunden vorher absagen, da Du sonst die Unterrichtseinheit in

voller Höhe bezahlen musst.

Unterrichtsausfall:

Bei den Monatspauschalen findet während der Schulferien und der

gesetzlichen Feiertage in NRW kein Unterricht statt. Die

Zahlungspflicht wird dadurch nicht berührt

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die Du als Schüler/in zu vertreten hat,

bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die ich als Lehrerin zu vertreten

habe, und ist es unmöglich

ihn in angemessener Frist nachzuholen.

wird ab der 2. in Folge ausgefallenen Unterrichtsstunde das

entsprechende Honorar erstattet.

 

Kündigung:

Du kannst zum Ende des Folgemonats das Unterrichtsverhältnis beenden. Das bedeutet, wenn du z.B. Mitte April kündigst, kannst das Unterrichtsverhätnis zu Ende Mai beenden. Die Sommerferien sind bei Kündigung gegen Ende des Schuljahres immer mit abzugelten.

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